Förderung Semesternetzkarte für Studierende
Die Stadtgemeinde Güssing gewährt zusätzlich zur Förderung des Landes Burgenland Studenten, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Das Ausmaß der Förderung beträgt 50% der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarten für eine Semesternetzkarte, Monatskarte oder Jahreskarte. Das neue Klimaticket gilt auch als Jahreskarte.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Güssing zum jeweiligen Semesterbeginn (1.3./1.10.)
- Inskriptionsbestätigung als ordentlicher Hörer an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule.
- Nachweis des Erwerbs einer Semesternetzkarte, Monatskarte oder Jahreskarte. Als Jahreskarte gilt auch das Klimaticket.
- Die Förderung kann nur bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der Antragsteller das 26. Lebensjahr vollendet.
Antragstellung:
Für das Sommersemester: jeweils vom 1.3. bis 15.7.
und für das Wintersemester: jeweils vom 1.10. bis 15.2. im Stadtamt Güssing.
Mit der Antragstellung im Stadtamt wird gleichzeitig auch die Förderung des Landes Burgenland (im Ausmaß von Euro 76,- bzw. 50% der nachgewiesenen Kosten einer Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte ) bearbeitet. Der Antrag kann persönlich im Stadtamt oder in elektronischer Form eingebracht werden.
Antragsformular für die Förderung Semesternetzkarten/Monatskarten
Die neuen Richtlinien für die Förderung von Semesternetzkarten/Monatskarten/Jahreskarten und Klimaticket