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Fahrtkostenzuschuss für Pendler:

Arbeitnehmerförderung im Burgenland
Für Frauen und Männer mit Hauptwohnsitz in Güssing und Arbeitsstätte außerhalb von Güssing kann beim Amt der Bgld. Landesregierung ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Die Gewährung eines Zuschusses hängt neben folgenden Kriterien auch vom jeweiligen Einkommen ab:

Förderung Semesternetzkarte für Studierende

Die Stadtgemeinde Güssing gewährt zusätzlich zur Förderung des Landes Burgenland Studenten, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Das Ausmaß der Förderung beträgt 50% der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarten für eine Semesternetzkarte, Monatskarte oder Jahreskarte. Das neue Klimaticket gilt auch als Jahreskarte.

Gewährung einer Unterstützung für Kleinunternehmen

Ziel: Da für die Weiterentwicklung der Wirtschaftsstruktur von Güssing kleine Dienstleistungs- und Handelsbetriebe insbesondere auch Nahversorger von Bedeutung sind, soll die Möglichkeit geschaffen werden, diesen Bereich zu unterstützen, Karriere mit Lehre soll nicht nur ein Schlagwort sein. Wir unterstützen die Ausbildung durch eine Erfolgsprämie. Insbesondere soll dies auch dazu beitragen, vor allem jüngere Menschen zur Gründung von Unternehmen zu animieren.

Lehrlingsförderung

Im Rahmen der Lehrlingsförderung kann auch ein
Lehrlingsförderungszuschuss und ein Wohnkostenzuschuss beantragt werden.
Für berufsorientierte Weiterbildung von Arbeitnehmern, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Lehrlingen, Zivil- und Präsenzdienern kann ein Antrag auf Qualifikationsförderung gestellt werden. Auch hier informiert das Hauptreferat für Sozialwesen beim amt der Bgld. Landesregierung.

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Wärmepreisdeckel - infos und antragstellung

Der Wärmepreis-Deckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen. Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreis-Deckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt. Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2023 beantragt werden – es ist daher ausreichend Zeit vorgesehen, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und die Antragstellung durchzuführen!

>> Hier bekommen Sie alles Infos zur Antragstellung

 

 

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